Aktuelles
Energieausweis
Ab dem 1. Januar 2009 gilt die „Ausweispflicht für alle Wohngebäude in Deutschland“:
Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den sogenannten Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft über den energetischen Zustand und somit auch über die Energiekosten.
Weiterführende Informationen:
www.zukunft-haus.info
Achtung! Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern
Wenn Ihr Sachverständiger die Beratungs- und Planungsleistungen bei Ihren Sanierungsmaßnahmen durch eine fachgerechte Baubegleitung ergänzt, so können Sie ab sofort für diese Maßnahmen zusätzlich einen Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Dies gilt für Vorhaben, die das Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser erreichen, sowohl in der Kredit- als auch der Zuschussvariante.
Weiterführende Informationen:
www.kfw-foerderbank.de
Bessere Förderung von Einzelmaßnahmen
Die KfW Förderbank hat ihre Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren zum Jahreswechsel ausgeweitet. Im Rahmen der Öko-Plus-Variante des Programms „Wohnraum Modernisieren“ werden seit Januar auch Einzelmaßnahmen, beispielsweise die Erneuerung der Fenster oder der Austausch der alten Heizung gegen ein modernes Heizsystem aus Haushaltsmitteln des Bundes mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Bisher war eine Finanzierung für festgelegte Kombinationen aus mehreren dieser Maßnahmen (Maßnahmenpakete) ausschließlich im Rahmen des Programms „CO2-Gebäudesanierung“ möglich.
Weiterführende Informationen:
www.geb-info.de
Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neubau ab 2009 Pflicht
Ab 2009 müssen Häuslebauer einen Teil ihrer Wärmezufuhr über erneuerbare Energien abdecken.
Thermische Solaranlagen
Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs decken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern reicht eine Kollektorfläche von vier Prozent der Nutzfläche. Das wäre bei einem typischen 150-Quadratmeter-Neubau eine Solaranlage mit sechs Quadratmetern Kollektoren.
Holzheizung
Holzheizungen müssen mindestens die Hälfte der benötigten Wärme durch die Holzheizung decken. Neben Holzheizungen erlaubt das Gesetz auch den Einsatz von Biogas oder Bioöl.
Wärmepumpe
Mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs muss durch die Wärmepumpe gedeckt werden.
Energieberatung sinnvoll
Hauseigentümer, die keine erneuerbaren Energien nutzen können oder wollen, können Ersatzmaßnahmen durchführen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führen. Beispielsweise kann der Bauherr den Energiebedarf des Hauses so verringern, dass er um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Bezieht der Bauherr seine Wärme aus einem Nah- oder Fernwärmenetz aus Kraft-Wärme-Kopplung, hat er ebenfalls die Anforderungen des Gesetzes erfüllt. Die Gestaltungsmöglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien sind vielfältig. Gut beraten ist, wer vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige Gebäude maßgeschneiderte Lösung
Weiterführende Informationen:
www.geld-kompakt.de